1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Ein neues Mitglied ist eine wertvolle, nicht nur finanzielle, Bereicherung für jeden Verein und trägt zur positiven Entwicklung bei. Gut organisierte und erfolgreiche Veranstaltungen eines Vereins sind keine Glückssache, sondern ausschließlich der Mithilfe aktiver Mitglieder zu verdanken?
Die Mitgliedsbeiträge dienen natürlich nicht der Anhäufung von Vermögen in der Vereinskasse, sondern werden in unserem Fall z.B. für die Ausbildung von Mitgliedern zu Instruktoren und Übungsleitern, die wiederum Kinder und Anfänger ausbilden sowie zur Anschaffung von Arbeits- und Sportgeräten, verwendet.
Veranstaltungen/Datenschutz
Die Daten werden nur zum Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden ein halbes Jahr nach der Veranstaltung gelöscht. Während der Veranstaltung wird fotografiert, und die Bilder können auch in unseren öffentlichen Medien verwendet werden. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne Zustimmung zu diesen Bestimmungen ist leider nicht möglich
Das leistet der Skiclub Schardenberg für seine Mitglieder:
-Kinder-, Jugend- und Talentförderung
-Krabbel-, Kinder-, Fortgeschrittenen- und Erwachsenenskikurs
-Snowboardkurse
-Einkaufsberatung für Einsteiger
-Gemeinsame Skifahrten
-Verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten
(Skiinstruktor, Snowboardinstruktor, Übungleiter, ...)
-Skifasching
-Gaudi und Geselligkeit
-Skibasar
-Teilnahme an Ski- und Snowboardtests
-Clubbewerbe
-Skigymnastik
-Kinderskigymnastik
-ÖSV-Mitgliedschaft (Sportversicherung)
-Ermäßigung in diversen Fachgeschäften
(zB.: Sport Mayer Schärding,Sport Humer Neukirchen, Goldschmiede Karl Schärding, ...)
Und das leisten die Mitglieder für ihren Verein:
| Jahresbeitrag für Erwachsene: | € 15,- |
| Jahresbeitrag für Kinder: | € 6,- |
| Jahresbeitrag für Familien: (Kinder bis 15 inkludiert) | € 30,- |
Beitrittsformular einfach ausdrucken, ausfüllen und bei einem Vorstandsmitglied abgeben!